Aufnahmeantrag

 


 

Mit der Beantragung der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied bzw. die Mitglieder die aktuelle Satzung des Vereins so wie eine vereinbarte Probezeit von 3 Monaten an. Der Mitgliedsbeitrag gilt Abteilungs- / Mannschafts- / Gruppen- bzw. Kursbezogen. Satzung und Beitragsordnung werden auf der Internetseite http://www.tva-do.de veröffentlicht und hängen in den Schaukästen aus. Voraussetzung für die Teilnahme am aktiven Sportbetrieb des Vereins ist Gesundheit zur Sportausübung. Erkrankungen sind dem Verein – insbesondere den Trainern / Übungsleitern - schriftlich mitzuteilen. Bei bestimmten Sportarten verlangen wir zusätzlich eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Jedes Mitglied trägt selbst das Risiko eines Personen- oder Sachschadens aus seiner Betätigung im Verein. Der Verein bietet jedoch einen Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. abgeschlossenen Sportunfallversicherung. Etwa auftretende Sportunfälle sind möglichst sofort, spätestens jedoch am nächsten Tag nach ärztlichen Untersuchungen dem Verein schriftlich zu melden.

Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich an den Vorstand zu fixieren und kann nach der aktuell gültigen Satzung nur mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals erfolgen. Es gilt der Tag des Eingangs!

Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung eingezogen. Sollte Ihr Konto keine erforderliche Deckung ausweisen, besteht seitens des Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Die dadurch entstehenden Kosten / Gebühren trägt das Mitglied. Die Zahlungsverpflichtung erlischt auch nicht durch stillschweigendes Fernbleiben von den Übungsstunden / Kursen.

Für den Fall der Anmeldung eines minderjährigen Kindes übernehme ich als gesetzliche(r) Vertreter(in) bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge und verzichte auf die Einrede der Vorausklage.

Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke des Vereins gemäß Bundesdatenschutzgesetz bin ich einverstanden. Ihre Daten werden gemäß den Grundlagen folgender Gesetze gespeichert: BGB; HGB; AO. Es gelten die Grundlagen der ordnungsgemäßen Speicherbuchführung. Auf Anfrage erhalten Sie Ihre aktuell gespeicherten Daten.

SEPA Lastschriftmandat

Ich ermächtige den TV Arminius 1884 e.V. Dortmund-Wickede Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TV Arminius 1884 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Beträge werden zum 1. eines Monats fällig und dem Konto des Zahlungspflichtigen belastet (Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung). Ist der jeweilige Tag kein Geschäftstag, so gilt der nächste Geschäftstag als Fälligkeitstag. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bitte nachfolgend Kontoinhaberdaten eintragen und rechtsverbindlich sowie rechtskräftig zustimmen! Bitte denken Sie daran, dass beim 1. Einzug die Aufnahmegebühr mit eingezogen wird!